Die Pflegestufen in Pflegeheimen

admin 23. Juli 2008

Drei Pflegestufen in Pflegeheimen werden unterschieden durch die Pflegebedürftigkeit des Menschen.

In die Pflegestufe I wird der Pflegebedürftige eingestuft, der für seine persönliche Grundpflege zumindest einmal. Dabei ist wichtig, dass diese Grundpflege für zwei unterschiedliche Pflegetätigkeiten unterschieden wird, zum Beispiel Körperhygiene, Essen oder Beweglichkeit. Zudem müssen für den Pflegeaufwand mindesten fünfundvierzig Minuten pro Tag notwendig sein, um den Pflegebedürftigen in seinen Tätigkeiten zu unterstützen.

Für die Einstufung in die Pflegestufe II ist es erforderlich, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag die Unterstützung benötigt. Die pflegerischen Tätigkeiten müssen rund zwei Stunden pro Tag beanspruchen. Der Pflegebedürftige ist in seinen eigenen Ausführungen wesentlich beschränkt und die eigene Körperpflege kann nicht mehr ohne fremde Hilfe durchgeführt werden. Der Pflegebedürftige gilt als schwer pflegebedürftig, da er auch in seiner Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt ist. Die Pflegetätigkeit ist hier nicht nur auf die Körperpflege beschränkt, sondern der Pflegebedürftige muss auch direkt mit Nahrung versorgt werden.

Die schwerste Pflegebedürftigkeit ist mit der Pflegestufe III gegeben. Hier gilt der pflegebedürftige Mensch als schwerst pflegebedürftig und benötigt Hilfeleistungen rund um die Uhr, auch in den Nachtstunden. Die Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn eine Pflegeperson diese Tätigkeit ausschließlich ausübt und auch in der Krankenpflege geschult ist. Pflegerische Dienste müssen dabei für rund vier Stunden pro Tag erforderlich sein.

3 Reaktionen zu “Die Pflegestufen in Pflegeheimen”

  1. Ilse Sobottkaam 31. August 2008 um 16:08 Uhr

    Ich suche ein Altenheim auf Mallorca fuer betreutes Wohnen
    72 Jahre - kein Pflegefall
    Vielen Dank im voraus fuer Ihre Informationen
    Ilse Sobottka

  2. Claudia Krauseam 15. August 2009 um 15:07 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin deutsche Yogalehrerin im therapeutischen Bereich (sanfte Atem- und Bewegungstechniken) und lebe seit Ende März auf Mallorca. Ich würde gern meine Kenntnisse und Fähigkeiten bei Ihnen einfliessen lassen und biete Ihnen hiermit meine Arbeitskraft an. Besteht Ihrerseits Interesse? Wenn ja, schreiben Sie mir doch an obige email-Adresse und ich sende Ihnen gern meinen Lebenslauf zu. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören. Herzliche Grüsse aus Palma de Mallorca, Claudia Krause

  3. Peter Winkleram 4. April 2010 um 00:57 Uhr

    Zusätzlicher zu der Pflegestufe 3 gibt es in Einzelfällen noch eine Härtefallregelung. Auf der folgenden Seite gibt es eine Übersicht mit den aktuellen Preisen und weiteren Infos.
    http://www.domizilsuche.de/ratgeber/welche-leistungen-gibt-es-in-der-pflegeversicherun-1333.html

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